GOST-Norm

Transkriptionen nach der GOST-Norm

GOST-Norm

Die sowjetische GOST-Norm richtete sich lange Zeit nach der französischen Transkriptionsnorm, nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion stellte man um auf die englische Transkriptionsnorm, so dass es vorkommen kann, das die Geburtsurkunde in der einen, und der Reisepass in der anderen Transkription ausgeführt wurde.

Beispiel: Урбанюк – frz. Transkr.: Ourbaniouk – engl.: Urbanyuk

Dies kann bei der Übersetzung besonders von standesamtlichen Urkunden oder anderweitig vertraglich wichtigen Namensnennungen zu Abweichungen führen, die man nur vermeiden kann, wenn möglichst bereits im Vorfeld geklärt wird, welche Transkriptionsart von der jeweils zuständigen Stelle gefordert wird, bzw. an welchem Originaldokument man sich orientieren soll (meist ist es das Reisepassdokument). So wird erfahrungsgemäß in deutschen Standesämtern zumeist die deutsche Transkription verlangt, dies ist aber immer im Einzelfall abzuklären um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.